Zwischen Black Friday am 27. November, Cyber Monday und Weihnachten wird so viel online bestellt wie sonst nie im Jahr – und Betrüger nutzen die Hochsaison mit Fake-Shops und Phishing. Die Kreditkarte ist dabei mehr als ein Zahlungsmittel: Sie bietet einen Weg, Geld zurückzuholen, manchmal eine Einkaufsversicherung – und kann bei Shops außerhalb des Euroraums Gebühren auslösen. Ein Überblick.
Chargeback: Geld zurück über das Kartennetzwerk
Liefert ein Händler nicht, bucht doppelt ab oder erstattet nach einer Stornierung nicht, kannst du die Zahlung bei deinem Kartenanbieter reklamieren. Er leitet ein Chargeback über das Netzwerk ein. Wichtig zu wissen:
- Regelwerk der Netzwerke: Chargeback ist ein Verfahren von Visa, Mastercard und American Express, kein gesetzlicher Anspruch. Gründe, Nachweise und Fristen bestimmt das Netzwerk.
- Fristen: Bei Visa und Mastercard meist bis zu 120 Tage, für manche Gründe kürzer. Warte nicht bis kurz vor Ablauf.
- Händler zuerst: Die meisten Banken erwarten, dass du zuerst den Händler kontaktierst und das belegst.
- Kein Rückgaberecht: Gefällt dir einwandfrei gelieferte Ware nicht, hilft das Chargeback nicht – dafür gibt es das gesetzliche Widerrufsrecht beim Händler.
- Missbrauch ist etwas anderes: Hat jemand deine Kartendaten benutzt, ist das eine nicht autorisierte Zahlung mit eigenen gesetzlichen Regeln – siehe Kreditkarte verloren oder gestohlen.
Einkaufsversicherung und Garantieverlängerung
Einige Goldkarten enthalten einen Baustein, der mit der Karte gekaufte Waren gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert oder die Herstellergarantie verlängert. Die Bedingungen unterscheiden sich stark: Höchstsummen, Fristen ab Kauf, ausgeschlossene Warengruppen und Selbstbehalte. Fast immer gilt: Der Kaufpreis muss mit der Karte bezahlt sein. Die Tabelle zeigt die Bausteine der Karten im Vergleich.