Ratgeber · Sicherheit · 6 Min.

Kreditkarte verloren oder gestohlen: sperren, melden, haften – was jetzt zählt

Karte weg, im Urlaub oder zu Hause: in welcher Reihenfolge du sperrst und meldest, wie viel du nach dem BGB höchstens selbst trägst und wie du an Ersatz kommst.

Von David Ahrendt · Fachprüfung & Finanzredaktion
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort sperren: in der App des Anbieters, über die Sperrnummer auf der Website des Anbieters oder über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116 oder +49 30 4050 4050).
  • Nach § 675v BGB haftest du für Missbrauch vor der Sperre höchstens mit 50 € – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Betrug.
  • Für Zahlungen nach deiner Verlustanzeige haftest du nicht; ohne starke Kundenauthentifizierung des Zahlungsdienstleisters ebenfalls nicht.
  • Nicht autorisierte Buchungen musst du unverzüglich melden; Ansprüche erlöschen spätestens 13 Monate nach der Belastung.

Die Karte ist weg – aus der Jackentasche gerutscht, im Hotel liegen geblieben oder gestohlen. Jetzt zählt die Reihenfolge: erst sperren, dann melden, dann um Ersatz kümmern. Das deutsche Zahlungsdiensterecht schützt dich dabei weitgehend, wenn du schnell handelst.

1. Sofort sperren

  • In der App: Viele Anbieter bieten eine Sperre oder vorläufige Sperre direkt in der App oder im Online-Banking. Das ist der schnellste Weg.
  • Sperrnummer des Anbieters: Sie steht auf der Website des Anbieters und meist auf der Rückseite der Karte – speichere sie vor der Reise im Telefon.
  • Sperr-Notruf 116 116: Über die zentrale Rufnummer lassen sich unter anderem Kreditkarten teilnehmender Anbieter sperren, rund um die Uhr. Aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos.

Notiere Datum und Uhrzeit der Sperre. Bei Diebstahl erstattest du zusätzlich Anzeige bei der Polizei; viele Anbieter verlangen das für die Bearbeitung.

2. Wie viel du höchstens selbst trägst

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Haftung bei Missbrauch einer verlorenen oder gestohlenen Karte genau:

  • Vor der Sperre: höchstens 50 € (§ 675v Absatz 1 BGB). Konntest du den Verlust vor der missbräuchlichen Zahlung nicht bemerken, haftest du gar nicht (Absatz 2).
  • Nach der Sperre: nichts (§ 675v Absatz 5 BGB).
  • Ohne starke Kundenauthentifizierung: nichts, wenn dein Anbieter oder der Händler sie nicht verlangt bzw. akzeptiert hat (§ 675v Absatz 4 BGB).
  • Ausnahme: Bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftest du für den gesamten Schaden (§ 675v Absatz 3 BGB). Grob fahrlässig ist zum Beispiel, die PIN zusammen mit der Karte aufzubewahren oder den Verlust nicht unverzüglich anzuzeigen – dazu bist du nach § 675l BGB verpflichtet.
Beispiel: Die Karte wird am Abend gestohlen, du bemerkst es am nächsten Morgen und sperrst sofort. In der Nacht wurden 400 € kontaktlos ausgegeben. Ohne grobe Fahrlässigkeit kann der Anbieter von dir höchstens 50 € verlangen; den Rest muss er dir erstatten.

3. Abrechnung prüfen und reklamieren

Prüfe die Umsätze der letzten Tage in der App. Nicht autorisierte Zahlungen meldest du unverzüglich beim Anbieter. Er muss den Betrag spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erstatten, der auf deine Meldung folgt (§ 675u BGB), solange er der Aufsicht keinen begründeten Betrugsverdacht mitgeteilt hat. Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Oktober 2026 bestätigt, dass der Vorwurf grober Fahrlässigkeit die sofortige Erstattung nicht aufhält: Die Bank erstattet zuerst und kann den Schaden danach zurückverlangen, wenn sie die grobe Fahrlässigkeit beweist (Rechtssache C-70/25, siehe Aktuelles). Ist die Autorisierung streitig, muss der Anbieter nachweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß authentifiziert wurde (§ 675w BGB). Spätestens nach 13 Monaten ab Belastung sind Ansprüche ausgeschlossen (§ 676b BGB).

Geht es nicht um Missbrauch, sondern um einen Händler, der nicht liefert, ist das ein Fall für das Chargeback-Verfahren – mehr dazu im Ratgeber Online-Shopping mit Kreditkarte.

4. Im Urlaub weiter zahlungsfähig bleiben

  • Zweite Karte: Eine zweite Kreditkarte eines anderen Netzwerks, getrennt aufbewahrt, ist die beste Vorsorge.
  • Digitale Karte: Nach einer Sperre ist auch die hinterlegte Karte in Apple Pay oder Google Pay gesperrt. Manche Anbieter stellen nach der Neuausstellung sofort eine digitale Karte bereit – frag beim Sperren nach.
  • Ersatzkarte: Für den Ersatz darf der Anbieter nach § 675l BGB höchstens die unmittelbar damit verbundenen Kosten berechnen. Der Betrag steht im Preisverzeichnis.
  • Mietwagen und Hotel: Ist dort eine Kaution auf der gesperrten Karte geblockt, informiere den Vermieter oder das Hotel und hinterlege eine andere Karte.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Bedingungen deines Kartenanbieters.

Häufige Fragen

Wie sperre ich meine Kreditkarte?

Am schnellsten in der App oder im Online-Banking des Anbieters, falls dort eine Sperrfunktion vorhanden ist. Alternativ über die Sperrnummer des Anbieters oder den zentralen Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Notiere dir Datum und Uhrzeit der Sperre.

Wie viel muss ich bei Kartenmissbrauch selbst zahlen?

Nach § 675v Absatz 1 BGB kann der Kartenanbieter für Schäden vor der Sperre höchstens 50 € verlangen. Konntest du den Verlust nicht bemerken, entfällt auch das. Bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – etwa wenn die PIN auf der Karte notiert war – haftest du unbegrenzt.

Hafte ich für Zahlungen nach der Sperre?

Nein. Nach § 675v Absatz 5 BGB musst du keine Schäden ersetzen, die nach deiner Verlustanzeige durch Nutzung der Karte entstehen, es sei denn, du hast in betrügerischer Absicht gehandelt.

Bis wann kann ich eine unberechtigte Abbuchung reklamieren?

Unverzüglich, sobald du sie bemerkst. Nach § 676b BGB sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn du deinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichtest. Der Anbieter muss den Betrag nach § 675u BGB spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten, sofern kein begründeter Betrugsverdacht vorliegt.

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Redaktioneller Beitrag, keine individuelle Finanzberatung. Konditionen ohne Gewähr.