Die Karte ist weg – aus der Jackentasche gerutscht, im Hotel liegen geblieben oder gestohlen. Jetzt zählt die Reihenfolge: erst sperren, dann melden, dann um Ersatz kümmern. Das deutsche Zahlungsdiensterecht schützt dich dabei weitgehend, wenn du schnell handelst.
1. Sofort sperren
- In der App: Viele Anbieter bieten eine Sperre oder vorläufige Sperre direkt in der App oder im Online-Banking. Das ist der schnellste Weg.
- Sperrnummer des Anbieters: Sie steht auf der Website des Anbieters und meist auf der Rückseite der Karte – speichere sie vor der Reise im Telefon.
- Sperr-Notruf 116 116: Über die zentrale Rufnummer lassen sich unter anderem Kreditkarten teilnehmender Anbieter sperren, rund um die Uhr. Aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos.
Notiere Datum und Uhrzeit der Sperre. Bei Diebstahl erstattest du zusätzlich Anzeige bei der Polizei; viele Anbieter verlangen das für die Bearbeitung.
2. Wie viel du höchstens selbst trägst
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Haftung bei Missbrauch einer verlorenen oder gestohlenen Karte genau:
- Vor der Sperre: höchstens 50 € (§ 675v Absatz 1 BGB). Konntest du den Verlust vor der missbräuchlichen Zahlung nicht bemerken, haftest du gar nicht (Absatz 2).
- Nach der Sperre: nichts (§ 675v Absatz 5 BGB).
- Ohne starke Kundenauthentifizierung: nichts, wenn dein Anbieter oder der Händler sie nicht verlangt bzw. akzeptiert hat (§ 675v Absatz 4 BGB).
- Ausnahme: Bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftest du für den gesamten Schaden (§ 675v Absatz 3 BGB). Grob fahrlässig ist zum Beispiel, die PIN zusammen mit der Karte aufzubewahren oder den Verlust nicht unverzüglich anzuzeigen – dazu bist du nach § 675l BGB verpflichtet.
3. Abrechnung prüfen und reklamieren
Prüfe die Umsätze der letzten Tage in der App. Nicht autorisierte Zahlungen meldest du unverzüglich beim Anbieter. Er muss den Betrag spätestens bis zum Ende des Geschäftstags erstatten, der auf deine Meldung folgt (§ 675u BGB), solange er der Aufsicht keinen begründeten Betrugsverdacht mitgeteilt hat. Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Oktober 2026 bestätigt, dass der Vorwurf grober Fahrlässigkeit die sofortige Erstattung nicht aufhält: Die Bank erstattet zuerst und kann den Schaden danach zurückverlangen, wenn sie die grobe Fahrlässigkeit beweist (Rechtssache C-70/25, siehe Aktuelles). Ist die Autorisierung streitig, muss der Anbieter nachweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß authentifiziert wurde (§ 675w BGB). Spätestens nach 13 Monaten ab Belastung sind Ansprüche ausgeschlossen (§ 676b BGB).
Geht es nicht um Missbrauch, sondern um einen Händler, der nicht liefert, ist das ein Fall für das Chargeback-Verfahren – mehr dazu im Ratgeber Online-Shopping mit Kreditkarte.
4. Im Urlaub weiter zahlungsfähig bleiben
- Zweite Karte: Eine zweite Kreditkarte eines anderen Netzwerks, getrennt aufbewahrt, ist die beste Vorsorge.
- Digitale Karte: Nach einer Sperre ist auch die hinterlegte Karte in Apple Pay oder Google Pay gesperrt. Manche Anbieter stellen nach der Neuausstellung sofort eine digitale Karte bereit – frag beim Sperren nach.
- Ersatzkarte: Für den Ersatz darf der Anbieter nach § 675l BGB höchstens die unmittelbar damit verbundenen Kosten berechnen. Der Betrag steht im Preisverzeichnis.
- Mietwagen und Hotel: Ist dort eine Kaution auf der gesperrten Karte geblockt, informiere den Vermieter oder das Hotel und hinterlege eine andere Karte.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 675v, § 675u, § 675l, § 676b (abgerufen am 28.10.2026).
- Sperr-Notruf 116 116: sperr-notruf.de (abgerufen am 28.10.2026).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Bedingungen deines Kartenanbieters.