Höchstens 50 € – wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast. Das regelt § 675v BGB:
- Vor der Sperre: Der Anbieter kann für Schäden aus einer verlorenen oder gestohlenen Karte höchstens 50 € verlangen. Konntest du den Verlust nicht bemerken, entfällt auch das.
- Nach der Sperre: keine Haftung.
- Ohne starke Kundenauthentifizierung: keine Haftung, wenn Anbieter oder Händler sie nicht verlangt haben.
- Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Betrug: volle Haftung – etwa wenn die PIN auf der Karte notiert war oder du eine Zahlung in der App freigibst, die du nicht ausgelöst hast.
Nicht autorisierte Buchungen musst du unverzüglich melden. Der Anbieter erstattet sie nach § 675u BGB spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, sofern kein begründeter Betrugsverdacht vorliegt. Nach 13 Monaten ab Belastung sind Ansprüche ausgeschlossen (§ 676b BGB). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.